Kursangebot 2025 |
![]() |
Sicherheitstrainingskurse (SHT)
Gefahren erkennen – vermeiden – bewältigen
- Gefahrenbewusstsein entwickeln
- Gefahrensituationen rechtzeitig wahrnehmen und entschärfen
- Bremstechnik trainieren
- bremsen und ausweichen üben
- neue Fahrzeugsicherheitstechnik kennenlernen (Fahrerassistenzsysteme)
- Verkehrssicherheit durch verantwortungsvolles Verhalten gewinnen.
I. Termine 2025
Sicherheitstraining (SHT) |
||
|
||
|
1. 05.04.2025 |
11. 12.07.2025 |
|
2. 12.04.2025 |
12. 19.07.2025 |
|
3. 26.04.2025 |
13. 02.08.2025 |
|
4. 10.05.2025* |
14. 13.09.2025 |
|
5. 17.05.2025 |
15. 20.09.2025 |
|
6. 24.05.2025 |
16. 27.09.2025 |
|
7. 31.05.2025 |
17. 11.10.2025 |
|
8. 07.06.2025 |
18. 18.10.2025 |
|
9. 28.06.2025 |
19. 25.10.2025 |
|
10. 05.07.2025 |
|
*) unter Vorbehalt!
|
II. Veranstaltungsort
88250 Weingarten, Sennhof 1, Straßenmeisterei Ravensburg
III. Mindestteilnehmerzahl SHT
Ein SHT-Kurs wird durchgeführt, wenn sich 8 - 10 Teilnehmer angemeldet haben. Werden diese Zahlen nicht erreicht, wird den bereits angemeldeten Teilnehmern ein Ersatztermin angeboten.
IV. Teilnahmebedingungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze (max. 10 pro Kurs) können Fahrerinnen und Fahrer am Sicherheitstraining teilnehmen, sofern sie die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Es empfiehlt sich mit dem Fahrzeug teilzunehmen, das hauptsächlich benutzt wird. Das Fahrzeug muss zugelassen, versichert und in einem verkehrssichern Zustand sein. Reifen-Luftdruck und Motor-Ölstand müssen der Betriebsanleitung entsprechen. Eine gültige Fahrerlaubnis für den PKW muss mitgeführt werden.
V. Kursgebühren
(einschließlich Vollkaskoversicherung)
70 € für das eintägige Sicherheitstraining (50 € für Vereinsmitglieder der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V.).
Die Zielgruppe „Junge Fahrer/ Innen“ (bis 25 Jahre) aus dem Landkreis Ravensburg erhält vom Landkreis einen Zuschuss von 35 € soweit die Kosten nicht voll von Dritten (z. B. Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft) getragen werden.
VI. Haftungsbedingungen/ allg. Hinweise zum SHT#
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Kurse abzusagen, sofern zu geringe Anmeldungen erfolgt sind oder andere wichtige Gründe für eine Absage vorliegen. Sind Kurse bereits voll belegt, erhalten Sie eine Mitteilung mit Alternativterminen. Anordnungen des Moderators beim SHT sind unbedingt Folge zu leisten. Grobe Verstöße führen zum Ausschluss vom SHT. Ggf. besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Gebühren. Es gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen. Mit der Anmeldung zum SHT verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – die Teilnehmer/innen gegenseitig auf Ersatzansprüche aus etwaigen Unfällen, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Haftungsansprüche gegen den Eigentümer des Übungsplatzes sind ausgeschlossen. Nach Abschluss des SHT erhält jede/r Teilnehmer/in eine Urkunde.
VII. Anmeldung/ Auskünfte/ Veranstalter
Die Anmeldung sollte mit dem untenstehenden Abschnitt bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen. Eine spätere telefonische Anmeldung bei der Kreisverkehrswacht, die in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ravensburg die Kurse veranstaltet ist evtl. möglich.
Anmeldung bitte über das folgende Formular: